Teilnahmebedingungen
Fassung vom 8. November 2026. Wird vor dem Start noch anwaltlich geprüft.
1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs „Germany's Most Fucked-up Process“ ist die evosystems GmbH, Straßburger Weg 3, 77975 Ringsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Rothmann und Sebastian Swieton, eingetragen beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 736405, E-Mail markx@evosystems.ai (im Folgenden „wir“). Alle Preise stellen wir.
Der Wettbewerb ist unabhängig. Er steht in keiner Verbindung zu einem Fernsehsender, einer TV-Sendung oder deren Rechteinhabern.
2. Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb ist ein Preisausschreiben im Sinne von § 661 BGB. Die Einreichungen bewertet eine Jury aus KI-Agenten nach den Kriterien in Nummer 6. Der Zufall spielt keine Rolle.
3. Wer teilnehmen kann
- Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, unabhängig von Größe und Branche. Verbraucher können nicht teilnehmen.
- Teilnehmer ist das Unternehmen. Einreichen darf eine volljährige Person, die für das Unternehmen handeln darf oder von ihm dazu beauftragt ist. Für Nominierungen durch Beschäftigte gilt Nummer 5.
- Ausgeschlossen sind die evosystems GmbH, ihre Gesellschafter und Beschäftigten, und die Unternehmen, an denen diese beteiligt sind.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Sie hängt nicht vom Kauf einer Ware, von einem Vertrag oder von einer Einwilligung in Werbung ab.
- Der Teilnahmezeitraum beginnt mit der Veröffentlichung dieser Seite und endet am 31. Januar 2027 um 23:59 Uhr (Eingang bei uns). Später eingehende Einreichungen berücksichtigen wir nicht.
- Ein Unternehmen kann mehrere Prozesse einreichen, aber höchstens einen Preis je Preiskategorie erhalten.
4. Einreichung
- Eingereicht wird über das Formular auf dieser Seite. Nach dem Absenden erhält die einreichende Person eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Die Einreichung beschreibt einen Ablauf, den es im Unternehmen tatsächlich gibt oder gab. Zuspitzung ist erlaubt, frei Erfundenes nicht.
- Einreichungen dürfen keine Namen oder sonstigen personenbezogenen Daten Dritter enthalten, keine Daten von Kunden oder Lieferanten, keine Preise und keine Geschäftsgeheimnisse. Statt Namen werden Rollen genannt, etwa „Innendienst“.
- Ein Foto ist freiwillig. Es darf keine Personen erkennbar zeigen und keine der eben genannten Daten. Die einreichende Person versichert, dass sie das Foto selbst aufgenommen hat oder es verwenden darf.
- Die einreichende Person versichert, dass Beschreibung und Foto keine Rechte Dritter verletzen. Verletzt eine Einreichung schuldhaft Rechte Dritter, stellt uns das teilnehmende Unternehmen von daraus folgenden Ansprüchen frei.
- Nicht gewertet werden Prozesse, in denen über einzelne Menschen entschieden wird, zum Beispiel wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen, eingestellt, befördert oder entlassen wird oder wie Beschäftigte beurteilt oder überwacht werden. Für KI gelten bei solchen Entscheidungen besonders strenge gesetzliche Regeln (EU-KI-Verordnung). Andere Abläufe aus dem Personalbereich, etwa Urlaubsanträge oder Reisekostenabrechnungen, können teilnehmen.
- Wir können Einreichungen ausschließen, die gegen diese Bedingungen oder gegen Gesetze verstoßen, die falsche Angaben enthalten oder mit denen jemand den Wettbewerb manipulieren will. Ein bereits vergebener Preis kann in diesem Fall zurückgefordert werden.
5. Nominierung durch Beschäftigte
- Beschäftigte können einen Prozess ihres Arbeitgebers vorschlagen. Sie dürfen dabei nur mitteilen, was sie ohne Verstoß gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere Verschwiegenheitspflichten, weitergeben dürfen.
- Wir informieren das nominierte Unternehmen per Brief und fragen, ob es teilnehmen möchte. Erst mit seiner Zustimmung wird es Teilnehmer. Stimmt es nicht innerhalb von vier Wochen zu, werten wir die Nominierung nicht und löschen sie.
- Ohne Zustimmung des Unternehmens veröffentlichen wir nichts über die Nominierung.
- Den Namen der nominierenden Person nennen wir dem Unternehmen nur, wenn sie das im Formular ausdrücklich erlaubt hat.
6. KI-Jury und Wertung
- Die Einreichungen bewertet eine fünfköpfige Jury aus KI-Agenten der evosystems GmbH. Vier Mitglieder vergeben für je ein Kriterium 0 bis 10 Punkte: für die Zahl der Schritte und den Anteil von Abtippen, Kopieren und Weiterleiten; für die Medienwechsel (Papier, Fax, Mail, Telefon, Tabellen, Software); für den geschätzten jährlichen Zeitaufwand; für die Geschichte des Prozesses. Das fünfte Mitglied prüft, ob eine Einreichung gegen diese Bedingungen verstoßen könnte; es vergibt keine Punkte und legt Auffälligkeiten einem Menschen vor.
- Bei den Medienwechseln zählt die Jury die Wechsel; die Punkte ergeben sich aus einer festen Tabelle (1 Wechsel: 2 Punkte, 2 bis 3: 4, 4 bis 5: 6, 6 bis 7: 8, ab 8: 10). Beim Zeitaufwand schätzt die Jury die Arbeitszeit je Durchlauf; die Stunden im Jahr errechnen wir daraus und aus der angegebenen Häufigkeit, die Punkte ebenfalls nach einer festen Tabelle (Stunden im Jahr: ab 10: 1 Punkt, ab 25: 2, ab 50: 3, ab 100: 4, ab 200: 5, ab 400: 6, ab 700: 7, ab 1.000: 8, ab 1.500: 9, ab 2.500: 10).
- Die Agenten erhalten die Angaben zum Prozess ohne Kontaktdaten, ohne Firmennamen und ohne Ort. Fotos bewerten sie nicht. Die Agenten arbeiten mit einem Sprachmodell von Microsoft (Azure OpenAI Service) in einem Rechenzentrum in der EU.
- Die Punkte der vier Kriterien werden addiert (höchstens 40). Bei Gleichstand entscheiden die Punkte für die Geschichte, danach der frühere Eingang.
- Jede Einreichung wird bei Eingang bewertet. Im Februar 2027 bewertet die KI-Jury alle Einreichungen in einem Schlussdurchgang neu; dabei bewertet jedes Mitglied jede Einreichung dreimal, und es zählt der mittlere Wert. Die 20 Einreichungen mit den meisten Punkten im Schlussdurchgang bilden die Top 20. Bei Rückfragen melden wir uns per E-Mail oder Telefon.
- Gewinner des Hauptpreises und des Pokals ist die Einreichung mit den meisten Punkten im Schlussdurchgang. Den Sonderpreis „Excel-Hölle“ erhält die Einreichung mit den meisten Punkten unter denen, deren Tabellenanteil die Jury auf mindestens 7 von 10 schätzt; sie kann zugleich in den Top 20 sein. Wir geben die Gewinner im März 2027 online bekannt, auf dieser Seite und in sozialen Netzwerken. Der Wettbewerb läuft vollständig online; eine Veranstaltung vor Ort gibt es nicht.
- Die evosystems GmbH übernimmt das Ergebnis der KI-Jury als ihre Entscheidung nach § 661 Abs. 2 BGB. Sie weicht nur ab, um diese Bedingungen durchzusetzen: bei verspäteten oder ausgeschlossenen Einreichungen (Nummern 3 bis 5), bei Verstößen, die das fünfte Jury-Mitglied meldet und die ein Mensch bestätigt, und bei offensichtlichen Fehlern der KI-Jury, etwa wenn sie einen Ablauf erkennbar missverstanden hat; dann lassen wir die Einreichung neu bewerten. Kann die KI-Jury eine Einreichung nicht bewerten, etwa weil der Inhaltsfilter des Sprachmodells anschlägt, prüft ein Mensch sie; ist sie zulässig, wird sie ohne die auslösende Textstelle neu bewertet. Fällt eine Einreichung weg, rückt die nächstplatzierte nach.
- Jedes teilnehmende Unternehmen erhält auf Wunsch die Punkte und Begründungen zu seiner Einreichung und kann innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung oder Bekanntgabe verlangen, dass ein Mensch die Bewertung überprüft; eine Mail an markx@evosystems.ai genügt.
- Die so getroffene Entscheidung ist nach § 661 Abs. 2 BGB für alle Beteiligten verbindlich. Das gilt für die Auswahl der Top 20, für die Gewinner aller Preise einschließlich des Sonderpreises und für das Nachrücken nach den Nummern 7 und 8. Eine weitergehende Begründung als die der KI-Jury schulden wir nicht. Der Anspruch auf einen zugesprochenen Preis bleibt davon unberührt.
7. Preise
Hauptpreis
Wir automatisieren den Gewinnerprozess mit unserer Plattform MarkX™ im Umfang des Pakets „Starter“ nach der Leistungsbeschreibung auf evosystems.ai zum Zeitpunkt der Preisvergabe. Enthalten sind die Einrichtung (entspricht dem Einstiegsangebot „MarkX™ Kickstart“, Listenpreis 4.900 € netto) und die Nutzung samt Betrieb für drei Monate (Listenpreis 790 € netto im Monat). Der Gegenwert zu unseren Listenpreisen beträgt 7.270 € netto.
- Nicht enthalten sind Anbindungen an Fremdsysteme, die über die Standardschnittstellen von MarkX™ hinausgehen, Hardware und Lizenzen Dritter.
- Voraussetzungen sind eine feste Ansprechperson im Unternehmen, Beispieldokumente aus dem Prozess und ein Vertrag über die kostenlose Nutzung von MarkX™ für den Preiszeitraum einschließlich eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
- Mit Annahme des Hauptpreises erlaubt das Unternehmen, den Prozess vorher und nachher zu zeigen. Auf Wunsch geschieht das ohne Nennung des Unternehmens.
- Die Nutzung endet nach drei Monaten automatisch. Eine Weiterführung setzt einen neuen Vertrag voraus, zu dem keine Pflicht besteht. Die Daten des Unternehmens geben wir auf Wunsch heraus und löschen sie danach.
- Die Umsetzung beginnt nach der Bekanntgabe der Gewinner, voraussichtlich im April 2027. Der Hauptpreis muss bis zum 30. Juni 2027 begonnen werden; danach verfällt er, sofern die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist.
Pokal
Der Gewinner erhält den Pokal „Der goldene Aktenordner“.
Top 20
Jedes Unternehmen in den Top 20 erhält eine Demo seines Prozesses in MarkX™ („Umstyling“). Wir bauen sie aus der Einreichung, ohne echte Daten des Unternehmens, in unserem Demo-System und stellen sie online bereit, etwa als Link oder kurzes Video. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
Sonderpreis „Excel-Hölle“
Für den besten Prozess, der vor allem aus Tabellen und Kennzahlen besteht (Auswahl nach Nummer 6), erstellen wir einen Power-BI-Bericht im Umfang von bis zu 16 Arbeitsstunden. Die nötigen Power-BI-Lizenzen und den Zugang zu den Daten stellt das Unternehmen. Der Sonderpreis muss bis zum 30. Juni 2027 begonnen werden.
Für alle Preise
- Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in Geld ausgezahlt.
- Etwaige Steuern auf den Preis trägt das Unternehmen, das ihn erhält.
- Lehnt ein Unternehmen einen Preis ab oder erfüllt es die Voraussetzungen nicht, geht der Preis an die nächstplatzierte Einreichung.
8. Benachrichtigung
Wir benachrichtigen die Top 20 und die Gewinner per E-Mail an die angegebene Adresse. Meldet sich ein Unternehmen nicht innerhalb von 14 Tagen, kann die nächstplatzierte Einreichung nachrücken.
9. Nutzungsrechte und Veröffentlichung
- Das teilnehmende Unternehmen räumt uns an Beschreibung und Foto ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes und bis zum 31. Dezember 2028 befristetes Recht ein, sie für die Bewertung durch die KI-Jury und für die Kommunikation zum Wettbewerb zu nutzen: auf dieser Seite, in sozialen Netzwerken, in der Presse und in Präsentationen. Dazu gehört, Texte zu kürzen und Angaben unkenntlich zu machen. Weitere Rechte nach § 661 Abs. 4 BGB verlangen wir nicht.
- Den Namen des Unternehmens nennen wir nur mit dessen Zustimmung. Auch dann fragen wir vor jeder namentlichen Veröffentlichung noch einmal nach. Ohne Zustimmung beschreiben wir das Unternehmen allgemein, etwa als „ein Maschinenbauer aus Baden“.
- Die Zustimmung kann jederzeit für künftige Veröffentlichungen widerrufen werden, per Mail an markx@evosystems.ai. Einen Anspruch auf Veröffentlichung gibt es nicht.
10. Datenschutz und Werbung
Wie wir mit den Angaben umgehen, steht in den Datenschutzhinweisen. Werbung schicken wir nur, wenn die einreichende Person freiwillig eingewilligt und die Einwilligung über den Link in der Eingangsbestätigung bestätigt hat. Für die Teilnahme spielt das keine Rolle.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für technische Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa bei der Übertragung von Einreichungen, haften wir nicht.
12. Änderung oder Abbruch
Wir können den Wettbewerb aus wichtigem Grund ändern, verschieben oder beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Wir geben das auf dieser Seite bekannt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, soweit das teilnehmende Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: 8. November 2026